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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurse/Workshops von Nadine Sambs

1. Anmeldung

 

Die Anmeldung zu den Kursen/Workshops von Nadine Sambs hat schriftlich per per email/Online-Formular oder bei kurzfristiger Anmeldung (bei Erscheinen zum ersten Kurstag) persönlich zu erfolgen. Die Anmeldung ist auch ohne schriftliche Bestätigung durch Nadine Sambs für den Teilnehmer verbindlich. Die Teilnehmerzahl ist auf die von Nadine Sambs angebotenen Plätze beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die von Nadine Sambs angebotenen Plätze, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer anhand der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Maßgebend hierfür ist das Eingangsdatum. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer, dass er/sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

 

2. Gebühren

 

Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt der Anmeldung. Alle Gebühren sind derzeit aufgrund der Kleinunternehmerregelung mehrwertsteuerfrei.

 

3. Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen sind nach Erhalt einer Zahlungsanweisung per E-Mail fällig (ohne Abzug auf das angegebene Konto zu leisten) oder in bar beim ersten Kurstag zu bezahlen. Die Bezahlung via Zahlungsanweisung wird bevorzugt. Auch über das Buchungssystem der Homepage kann bezahlt werden. Der Kursplatz ist erst nach vollständiger Bezahlung der Kursgebühr für den Teilnehmer reserviert. 

4. Rücktritt

 

Ein Rücktritt des Teilnehmers bedarf der Schriftform und ist bis zum 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei. Bei einem kurzfristigen Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr berechnet. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines Attests. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit vor Trainingsbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Eine solche Umbuchung ist für den Teilnehmer kostenfrei. Eine nur teilweise Teilnahme einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Zahlungsminderung. Es kann, nach Absprache, bei einem späteren Einstieg in einen Kurs eine verminderte Kursgebühr vereinbart werden. Bei Erwerb von 10-er-Karten sind diese grundsätzlich ab dem ersten Kurstermin auf 10 aufeinanderfolgende Wochen (exklusive Feiertage) begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf längerfristige Gültigkeit. Fehlzeiten werden nur in Ausnahmefällen (siehe Punkt 5) gutgeschrieben.

 

5. Krankheit

 

Krankheitsbedingte Fehlzeiten (die mehr als 3 aufeinanderfolgende Kurstermine betreffen) des Teilnehmers können nach Absprache in anderen Veranstaltungen innerhalb eines Kalenderjahres kostenfrei nachgeholt werden. Die Vergabe von Ersatzterminen ist abhängig von der Teilnehmerzahl in anderen Kursen und wird von der Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer anderen Bescheinigung abhängig gemacht. Bei einmaligen Blockangeboten kann kein Ersatztermin angeboten werden, die Kursgebühr wird zur Gänze einbehalten. Die Regelung gilt auch nicht für die Ausbildungsformate. Die Gebühr für die Ausbildung wird in jedem Fall zur Gänze einbehalten. Für die Ausbildung empfehle ich daher eine eine Stornoversicherung bei einem Versicherungsanbieter.

6. Änderungen

 

Nadine Sambs behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. nicht hinreichende Teilnehmerzahl) Veranstaltungen örtlich und/oder auf ein anderes Datum zu verlegen oder diese abzusagen. Im Falle einer Stornierung wird sie einen Ersatztermin anbieten oder die Kursgebühr wird vollständig zurückerstattet. Abweichende Kurszeiten am selben Tag und/oder der Einsatz eines anderen Trainers berechtigen jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.

 

7. Vereinbarungen bezüglich einer Epidemie/Pandemie (z.B. Covid19)

 

Sollte es durch behördlich angeordnete Maßnahmen nicht mehr möglich sein die Kurse im Studio abzuhalten werden die Kurse, nach Möglichkeit und Sinnhaftigkeit, auf Online-Betrieb via Zoom umgestellt. Sollte dies wie z.B. bei Kindertanzkursen mit sehr jungen Kindern nicht möglich sein, werden die Kurse nach Beendigung der Maßnahmen nachgeholt (Gutschrift). Ist es dem Teilnehmer danach nicht mehr möglich am Kurs teilzunehmen, wird der Kursbetrag rückerstattet.

 

8. Copyright und Urheberschutz

 

Namen und Bezeichnungen der Lehrinhalte stellt Nadine Sambs zur Verfügung und dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Der Kursteilnehmer darf die Urheberrechte des Kursanbieters nicht verletzen. Insbesondere im Kurs erlernte Choreografien dürfen ohne Zustimmung des Urhebers weder entgeltlich noch unentgeltlich Dritten aufgeführt oder beigebracht werden. Video- und Fotoaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Nadine Sambs gestattet.

 

9. Datenschutz

 

Die für den Ablauf der Veranstaltungen notwendigen persönlichen Daten des Teilnehmers werden auf Datenträgern gespeichert. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten zur Geschäftsabwicklung zu. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, in diesem Falle werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Geschäftsvorganges gelöscht.

 

10. Haftung

 

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte wird keine Haftung übernommen. Der Teilnehmer trainiert auf eigenes Risiko. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

 

11. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Linz.

 

Stand: September 2020.

Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Internet 

Wie lange kann der Verbraucher zurücktreten (§ 11 Abs 1 FAGG)?

Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge (nicht nur Online-Shops) beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten.

Wann beginnt die Rücktrittsfrist zu laufen (§ 11 Abs 2 FAGG)?

Bei Dienstleistungsverträgen sowie der Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (Downloads) beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

Der Tag des Vertragsabschlusses selbst ist dabei nicht mitzuzählen.

Kann sich die Frist verlängern (§ 12 FAGG)?

Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nach § 4 Abs 1 Z 8 (Belehrung über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Rücktrittsrechts, dies unter Zurverfügungstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars) nicht nachkommt. Die verlängerte Rücktrittsfrist beträgt also 12 Monate und 14 Tage. Wenn die Belehrung binnen der 12 Monate nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information.

Das Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich, entfällt jedoch (§ 18 Abs 1 Z 1 und Z 11 FAGG)

a) nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung. 

Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur, 

  • wenn der Unternehmer nach einer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und

  • wenn der Verbraucher vor Beginn bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit der Vertragserfüllung verliert.

b) bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Downloads), wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

Ist der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur,

  • wenn der Verbraucher dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und

  • der Verbraucher bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und

  • wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung nach § 7 Abs 3 (Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf dauerhaftem Datenträger aus der sich die angesprochene Zustimmung des Verbrauchers und seine Kenntnis vom Entfall des Rücktrittsrechts ergeben; inklusive sämtlicher Informationspflichten des § 4 FAGG) zur Verfügung gestellt hat.

 

Wie muss der Rücktritt erklärt werden (§ 13 FAGG)?

Der Rücktritt kann vom Verbraucher unter Verwendung des gesetzlichen  Muster-Widerrufsformulars (siehe Anhang 2) oder mit entsprechender eindeutiger Erklärung in beliebiger anderer Form (z.B. SMS, telefonisch) erklärt werden. Die Erklärung muss also nicht schriftlich erfolgen. Jedenfalls muss die Rücktrittsabsicht aus der Erklärung des Verbrauchers eindeutig hervorgehen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts genügt die Absendung innerhalb der Rücktrittsfrist. Der Beweis, dass rechtzeitig zurückgetreten wurde, obliegt aber dem Verbraucher.

Der Unternehmer kann dem Verbraucher auch die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular oder eine andere entsprechende eindeutige Erklärung auf seiner Website elektronisch auszufüllen (siehe die diesbezügliche Option in Anhang 1). In diesem Fall muss der Unternehmer dem Verbraucher unverzüglich den Eingang eines solcher Art erklärten Rücktritts auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. 

Welche Pflichten treffen den Unternehmer im Rücktrittsfall (§ 14 FAGG)?

Tritt der Verbraucher zurück, hat der Unternehmer dem Verbraucher grundsätzlich alle von diesem geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rücktrittserklärung zu erstatten.

Besonderes gilt aber, wenn während der Rücktrittsfrist bereits mit der Dienstleistung begonnen wurde (siehe sogleich unten). Ist die Dienstleistung bereits beendet, besteht, wenn der Unternehmer sich richtig verhalten hat (siehe oben, „Das Rücktrittsrecht entfällt“, lit a) grundsätzlich gar kein Rücktrittsrecht mehr.

Der Unternehmer hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Verbraucher verwendet hat.

Welche Pflichten treffen den Verbraucher im Rücktrittsfall (§ 16 FAGG)?

Wurde mit der Dienstleistung während der Rücktrittsfrist begonnen und ist sie im Rücktrittszeitpunkt noch nicht vollständig erbracht, ist der Rücktritt zwar zulässig, der Verbraucher ist aber zur anteiligen Kostentragung verpflichtet, bzw. bekommt sein Geld nur anteilig zurück.

Im Detail bedeutet das: Wenn der Verbraucher zurücktritt, dann hat er den Betrag zu zahlen, der verhältnismäßig dem entspricht, was bis zum Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer vom Rücktritt unterrichtet wird, im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung geleistet worden ist. Vereinfacht ausgedrückt hat demnach der Verbraucher einen (im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis) anteiligen Betrag für die bis zum Zeitpunkt der Unterrichtung vom Widerruf erbrachten Leistungen zu tragen. Ist der Gesamtpreis „überhöht“, so ist der anteilige Betrag vom Marktwert der Leistung zu berechnen.

Über diese Kostentragungsregel ist der Verbraucher schon vor Vertragsabschluss bzw. seiner Vertragserklärung zu informieren (ergänzend zu den sonstigen Informationspflichten über das Rücktrittsrecht, siehe oben). Informiert der Unternehmer nicht über das Bestehen des Rücktrittsrechts und die anteilige Kostentragung, hat der Verbraucher für erbrachte Dienstleistungen nicht aufzukommen.

 

Zusammenfassend kann daher gesagt werden: Der Verbraucher hat für Dienstleistungen, die während der Rücktrittsfrist ganz oder teilweise erbracht wurden, (nur) dann aufzukommen, wenn der Unternehmer 

  • die Informationen über das Rücktrittsrecht (Belehrung über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Rücktrittsrechts, dies unter Zurverfügungstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars)

und

  • über die anteilige Kostentragungspflicht

bereitgestellt hat, und

  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistungserbringung während der Rücktrittsfrist beginnen soll. 

 

Sonderbestimmungen für digitale Leistungen (digitale Dienstleistungen und digitale Inhalte) 

Das FAGG spricht von „digitalen Leistungen“, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden. Digitale Leistungen werden unterschieden in „digitale Inhalte“ und „digitale Dienstleistungen“.

Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und für den Verbraucher bereitgestellt werden (z.B. Audio- und Video-Downloads, E-Books).

Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher die Nutzung und den Umgang mit Daten, ebenso wie die gemeinsame Nutzung der Daten durch mehrere Nutzer (z.B. Cloud-Speicher und -Anwendungen, soziale Medien).

Der Unternehmer kann die Nutzung der digitalen Dienstleistungen oder der digitalen Inhalte durch den Verbraucher unterbinden, indem er z.B. dessen Zugang sperrt. In Bezug auf die personenbezogenen Daten des Verbrauchers hat der Unternehmer die Pflichten nach der DSGVO zu beachten. Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die vom Verbraucher im Zuge der bereitgestellten digitalen Leistung zugänglich gemacht wurden, darf der Unternehmer nur dann weiterverwenden, wenn die Inhalte:

  • nur im Zusammenhang mit der vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Leistung einen Nutzen haben,

  • ausschließlich mit der Nutzung der digitalen Leistung zusammenhängen,

  • vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und eine Trennung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre oder

  • vom Verbraucher zusammen mit anderen Verbrauchern erzeugt wurden und diese sie weiterhin nutzen können.

In allen übrigen Fällen hat der Unternehmer dem Verbraucher die Daten auf sein Verlangen kostenfrei, leicht zugänglich und in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen.

Sonderbestimmung für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG)

Bei digitalen Inhalten (z.B. Downloads) gibt es keinen Erfüllungszeitraum. Daher entfällt das Rücktrittsrecht in dem Fall, dass der Verbraucher einer sofortigen Erfüllung (vor Ablauf der Rücktrittsfrist) zustimmt, sofort (und nicht erst nach vollständiger Leistungserbringung). Damit kann es in diesem Fall zu keiner anteiligen Kostentragungspflicht kommen.

 

Widerrufsformular

 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) 

-An  

Nadine Sambs, Glimpfingerstraße 102, 4020 Linz. info@hundertzwei.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)    

-Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

   

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

   

-Datum

  

(*) Unzutreffendes streichen.

 

AGB Vermietung hundert*zwei - Raum für Bewegung und Vielfalt

 

 

1 Allgemeines

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Inhaberin, Nadine Sambs, des hundert*zwei - Raum für Bewegung und Vielfalt im Folgenden “Vermieter“ genannt.

Die Daten des Vermieters können im Impressum eingesehen werden und sind Bestandteil dieser AGB.

 

1.2 Die AGB gelten für den Mieter bei seiner Buchung als anerkannt. Davon abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

 

1.3 Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen den Vertragsparteien bedarf es nicht zwingend der Schriftform als Brief. Beiderseitig abgegebene Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und deren Gegenstände über elektronischem Weg wie E-Mail oder Online-Buchungssystem sind verbindlich.

 

1.4 Der Mietvertrag wird rechtskräftig, wenn dem Mieter eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandt wird.

 

1.5 Vertragstexte werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt und werden dem Mieter durch E-Mail- Korrespondenz mitgeteilt. Somit sind diese jederzeit für den Mieter einsehbar.

 

2 Nutzung

 

2.1 Der Mieter und seine Begleitpersonen/Kunden nutzen das Studio und sämtliche Einrichtungen auf eigene Gefahr.

 

2.1 Der Mieter hat sich beim Mietantritt über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion der Mietsache zu bezeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mit vermieteten Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen.

Gegenstände die verwendet werden können sind: alle Küchenutensilien inkl. Kaffeemaschine, Yogamatte, Yoga-Gurte, Yoga-Blöcke, Igelbälle, Musikanlage, Stühle, Seminartische (nach Absprache). Der Mieter ist verpflichtet die benutzten Gegenstände (Matten/Blöcke) mit einem dafür bereitgestellten Reinigungsmittel zu reinigen und wieder einzuräumen.

 

2.2 Der Mieter haftet für alle von ihm oder dessen Begleitpersonen/Kunden verursachten Schäden (normale, verschleißbedingte Schäden ausgenommen). Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind dem Vermieter spätestens bei Mietende mitzuteilen. Für Privatgegenstände jeglicher Art des Mieters oder dessen Begleitpersonen/Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Die mit vermieteten Gegenstände dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten benutzt werden.

 

2.3 Die Weitervermietung oder Überlassung des Mietgegenstands an Dritte ist nicht gestattet.

 

2.4 Das Studio samt Geräten und Einrichtung sollte vor dem Verlassen aufgeräumt werden.  Das Geschirr ist bitte in den Spüler einzuräumen, sämtliche Gegenstände (Matten…) müssen wieder an die dafür vorgesehenen Stellen geräumt werden. Bei starker Verschmutzung wird eine Reinigungspauschale von 30 € fällig.

 

2.5 In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht.

 

2.6 Jede Art von Aktivität, die gesetzlich verboten ist, ist auch im Studio verboten. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Mieter kann (ohne Rückzahlung der Miete) des Studios verwiesen werden.

 

2.7 Im gesamten Studio darf nicht geraucht werden. Auch die Verwendung von Räucherstäbchen o.Ä. ist nur nach Absprache genehmigt.

 

2.8 Der Vermieter haftet nicht bei Unfällen auf dem Gelände des Vermieters.

 

3 Personalien

 

3.1 Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren, wenn der Mieter dem Vermieter unbekannt ist. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.

 

4 Preise, Mietzeit, Reservierung und Zahlung

 

4.1 Für eine Reservierung ist eine termingebundene Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Bei monatlicher Zahlung beträgt die Anzahlung eine halbe Monatsmiete. Der Mieter wird über den Zahlungseingang informiert und erhält eine Buchungsbestätigung per Email. Erst dann gilt die Buchung des Studios als rechtskräftig. Sollte in diesem termingebundenen Zeitrahmen keine Anzahlung eingehen, wird die Reservierung automatisch hinfällig. Der Mieter ist bei Reservierung des Studios verpflichtet alle Termine schriftlich anzugeben die er reservieren/buchen möchte. Diese Termine können ohne Zustimmung des Vermieters nicht mehr abgeändert werden.

Sonderreglung für halb- und ganztägige Anmietungen am Wochenende: die Anzahlung beträgt 50 Euro pro Tag.

 

4.2 Ist die Reservierung so kurzfristig, dass eine Anzahlung nicht mehr möglich ist, bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Anweisung, den Mietpreis bei Mietbeginn zu 100% zu entrichten. Bei monatlicher Zahlung ist die erste Monatsmiete zu entrichten.

 

4.3 Der gesamte Mietbetrag ist zu Beginn der Anmietung via Überweisung zu entrichten. Der Mietpreis des Studios geht aus der jeweils aktuellen Preisliste auf der Webseite hervor. Wird das Studio längerfristig gemietet (ab 11 aufeinanderfolgenden Terminen - z.B. jeden Montag eine Stunde über ein halbes Jahr hinweg) kann eine monatliche Zahlung, die jeweils am Monatsbeginn im Voraus erfolgt, vereinbart werden.

 

4.4 Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Mindestmietdauer sind 60 min. Danach wird im Viertelstundentakt abgerechnet. Jede angefangene Viertelstunde wird verrechnet. Das Studio steht dem Mieter 10 min. vor und 10 min. nach der vereinbarten Mietdauer zur Vorbereitung/Umziehen/Lüften etc. zur Verfügung. Der Mieter akzeptiert, dass er die Räumlichkeiten in diesen Zeiten unter Umständen mit dem Vor- und Nachmieter gemeinsam benutzt. Falls im Studio noch ein anderer Kurs stattfindet ist der Mieter und dessen Kunden angehalten sich in der Garderobe/Küche ruhig zu verhalten.

 

4.5 Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar, einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile. Die Preise sind aufgrund der Kleinunternehmerregelung vorläufig umsatzsteuerfrei.

 

4.6 Eine Überziehung der gebuchten Zeit ist nur nach Absprache möglich. Der Preis für die zusätzliche Mietdauer wird laut Preisliste verrechnet.

 

5 Stornierung

 

5.1 Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten. Bei Absage bis eine Woche vor Anmietungsbeginn wird nur die Anzahlung einbehalten. Danach werden zusätzlich 3 Kurstermine verrechnet, außer es wird ein adäquater Ersatzmieter gestellt - dies ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Nach Anmietungsbeginn ist eine Stornierung der gebuchten Termine nicht mehr möglich. Bei monatlicher Zahlung gilt als Kündigungsfrist 2 Monate, auch hier wird die Anzahlung in jedem Fall einbehalten.

Wird das Studio an einem oder mehreren gebuchten Terminen nicht benutzt führt das nicht zu einer Rückzahlung/Zahlungsminderung der Miete. Sonderregelung für halb- und ganztägige Anmietungen am Wochenende: Die Anzahlung wird in jedem Fall einbehalten. Bei Absage bis zwei Wochen vor Kursbeginn entstehen keine weiteren Kosten. Danach ist die Gesamtmiete zu entrichten. 

 

6 Sonderbestimmungen für Pandemie/Epidemie (z.B. Covid-19)

 

Den gesetzlichen Vorgaben der österreichischen Bundesregierung ist Folge zu leisten (z.B. Maskenpflicht, Abstandsregel, Lüften etc.). Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen der Vorgaben/Maßnahmen.

Verbieten die gesetzlichen Maßnahmen einen Unterricht im Studio mit Kunden besteht für den Mieter die Möglichkeit aus dem Studio Online-Unterricht abzuhalten (sofern dies rechtlich erlaubt ist), oder das Studio für das private Training zu nutzen. Wenn der Mieter dies nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält er eine Gutschrift über den gesamten Zeitraum des Lockdowns. Die Anmietung kann nach Aufhebung der gesetzlichen Maßnahmen fortgesetzt werden. Wenn dies für den Mieter nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen eine Rückzahlung der Miete vereinbart werden. 

 

7 Eintritt in das Studio

 

Die Haustüre kann während des Studiobetriebs unversperrt bleiben („Schnapperl“ hoch). Verlässt der Mieter als letzter Mieter dieses Tages das Studio ist die Türe wieder zu versperren („Schnapperl“ unten). Alle weiteren Türen müssen ebenfalls versperrt sein (Glastüre in den Studioraum, zweite Haustüre). Die zweite Haustüre innen hat ebenfalls ein „Schnapperl“, welches nach unten zeigen sollte beim Verlassen des Studios. Der Schlüssel für die Glastüre ist im Schlüsselkasten  des Vorraumes zu finden, welcher via Code zu öffnen ist. Dieser Schlüssel muss unbedingt wieder in den Kasten zurückgelegt werden. Der Code darf keinesfalls an Kunden/Dritte weitergeben werden. Erhält der Mieter einen Schlüssel für den Zutritt, verbleibt dieser zur Gänze im Eigentum des Vermieters und muss fristgerecht wieder zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels sind die Kosten für eine Neubeschaffung vom Mieter zu tragen.

 

8 Schlussbestimmungen

 

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Es gilt österreichisches Recht, Stand Oktober 2021.

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